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Das Wichtigste ist auch hier, zwischen der persönlichen Meinung, der Rechtslage und dem Anliegen zu unterscheiden.
Die Inhalte der Seiten, die Kontexte und das Gesamtkunstwerk geben vielfältige Orientierungen. Sie wirken durch ihre Durchgängigkeit, Einmaligkeit und Einzigartigkeit mitunter normierend. Ermitteln Sie deshalb immer sehr sorgfältig die Beziehungen und Bedeutungen der Inhalte des Werkes mit den konkreten Anliegen und Sachverhalten, die den Hintergrund und den Anlass der Recherche bilden.
Verwenden Sie als Normen und Standards jedoch immer nur solche, die im jeweiligen Rechtsgebiet auch formal anerkannt sind bzw. werden können. (Die Kontexte und das Gesamtkunstwerk gehören bestimmt niemals dazu.)
Die Art und Weise der aufbereiteten Themen erleichtern in der Regel, Zusammenhänge, Wechselwirkungen, Abhängigkeiten und die Art und Weise der Beteiligung und der Verantwortungen zu strukturieren. Die Komplexität wird in der Regel erhöht, bis durch die Erkenntnisse "plötzlich" offensichtlich wird, auf welche einfache Art und Weise die konkreten Dinge zu bewerten sind.
Nutzen Sie die Kontexte auch, um Ihren Klientel auf übersehene oder falsch bewertete Dinge aufmerksam zu machen.
Verwenden Sie die Kontexte insbesondere in Auseinandersetzungen mit Vertretern aus anderen Disziplinen und Rechtsgebieten. Die Unterschiede lassen sich in der Regel so leichter erkennen, präzisieren und somit klären, was zwischen den Betroffenen und Beteiligten individuell oder generell geregelt werden sollte und kann.
Alle Seiten, Kontexte und das Gesamtkunstwerk sind für formale und insbesondere juristische Beweisführungen nicht geeignet. Selbst dann nicht, wenn sie inzwischen zum Allgemeingut oder Standard geworden sein sollten.
Es können jederzeit Änderungen in den Werken erfolgen, weshalb eventuelle formale Bezugnahmen sich als fehlerhaft erweisen können.
Auch wenn alles plausibel, logisch und formal korrekt erscheint: Jede Seite, jeder Kontext und das Gesamtkunstwerk regen nur das eigene Denken an, ersparen und ersetzen jedoch niemals das eigene Urteil und die Verantwortung hierfür.
Bitte beachten Sie, dass der Autor Heinrich Keßler kein Jurist ist, sondern im Zweifelsfall nach bestem Wissen und Gewissen die (rechtliche) Situation so bewertet, wie er sie für richtig oder rechtens hält.
Bitte Passendes auswählen und Ihr Anliegen weiter präzisieren.
...mehr zum Kontext: Statushaus und Anmeldung
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