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Digitales Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier


Kontext: Anlass des Besuches des Lebenswerkes oder einzelner Kontexte

Empfehlungen, Tipps, Anregungen, Mahnungen für Personen, die bezüglich der Nutzung der Seiten, von Themen, Kontexten oder des Gesamtkunstwerkes behindert werden.

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Ich habe ausgewählt:

Ich darf die Informationen nicht aufrufen.

Das Wichtigste ist die Beachtung des Verbotes.

Empfehlungen:

Wenn das Verbot von Ihnen selbst stammt, beachten Sie es auch dann, wenn Sie versucht sind, es im Einzelfall zu überschreiten.

Wenn es zu Ihren Pflichten zählt, das Verbot zu beachten, sollten Sie sich daran halten.

Tipps:

Wenn Ihnen das Verbot überflüssig oder überholt erscheint, nutzen Sie den offiziellen Weg, das Verbot zu lockern, zu ersetzen, zu erneuern oder aufzuheben.

Wenn Sie im Einzelfall das Verbot überschreiten wollen, holen Sie sich zuvor die Genehmigung (Erlaubnis) ein.

Wenn Sie das Verbot überschritten haben, "beichten" Sie dies den Personen, die Dritten gegenüber dafür verantwortlich sind, dass Sie das Verbot einhalten. In der Regel ist mit einer nachträglichen Genehmigung zu rechnen oder die Sanktionen ("Buße") hält sich in einem angemessenen Rahmen.

Anregungen:

Wenn Sie das Verbot nicht oder nicht mehr beachten wollen oder können, werden die Konflikte zunehmen. Im Zweifelsfall verändern Sie Ihre Verhältnisse.

Oftmals ist es möglich, in geschütztem Kreise das Verbot zu überschreiten, z.B. in Arbeitsgruppen, bei Beratungen, Trainings, Kongressen, Auseinandersetzungen, Streiks oder bei der Suche nach Veränderungen und Entwicklungen. Der "geschützte Kreis" erhält dann für die Verbotsüberschreitung die einmalige, generelle oder exklusive Vollmacht, meistens verbunden mit der Verpflichtung, die Erfahrungen und Erkenntnisse nur im vertraulichen Rahmen verfügbar zu machen und ansonsten Stillschweigen zu üben.

Mahnungen:

Das Verbot schützt vor Etwas, was Sie weder kennen noch zu gut zu heißen brauchen.

Verletzungen oder Nichtbeachtung eines Verbotes bringt in der Regel Nachteile mit sich.

Vorsätzliche Verletzungen oder die Nichtbeachtung des Verbotes wird in der Regel als Illoyalität, Ungehorsam, Unzuverlässigkeit und Eigenmächtigkeit ausgelegt.

Diese Tipps und die Empfehlungen anerkennen:

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